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BFH 10.3.2005 II B 120/04, IWB 7/2005 S. 936
Erbschaftsteuer | Ansatz von ausländischen Grundstücken
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass der Ansatz von ausländischen (im Bereich der EG gelegenen) Grundstücken mit dem gemeinen Wert für Zwecke der Erbschaftsteuer für Erwerbsvorgänge bis 1995 nicht europarechtswidrig ist (; Vorinstanz: ).