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Berufsrecht | Pfändung der Gebührenforderung eines Rechtsanwalts
Nach dem NWB ZAAAB-50846, der in einem Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ergangen ist, unterliegen Gebührenforderungen von Rechtsanwälten grundsätzlich der Pfändung. Die in § 49b Abs. 4 BRAO normierte Einschränkung der Abtretung solcher Forderungen führt nicht zu einer Unübertragbarkeit i. S. von § 851 Abs. 1 ZPO.