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Abgrenzung Modernisierung/Herstellung nach dem Fördergebietsgesetz
Für die Abgrenzung des Modernisierungsaufwands von der Herstellung eines neuen oder anderen Wirtschaftsguts im Anwendungsbereich des Fördergebietsgesetzes sind nach dem die Rechtsprechungsgrundsätze des BFH zum Begriff der Herstellung eines neuen oder anderen Wirtschaftsguts im Zusammenhang mit den Bestimmungen des § 7 Abs. 5 EStG bzw. des § 10e EStG heranzuziehen.