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BGH 16.12.2004 IX ZB 301/03, NWB 14/2005 S. 114

Insolvenzrecht | Vergütung des Insolvenzverwalters beim vorzeitigen Amtsende

Die Vergütung des Insolvenzverwalters, dessen Amt vorzeitig geendet hat, ist regelmäßig in der Weise zu berechnen, dass der Regelsatz nach § 2 InsVV gem. § 3 Abs. 2 Buchst. c InsVV reduziert wird. Sonstige Umstände, welche die Tätigkeit dieses Insolvenzverwalters erleichtert oder erschwert haben, verringern oder erhöhen unmittelbar gem. § 3 InsVV den für den Insolvenzverwalter maßgeblichen Bruchteil der Vergütung ().