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BFH Urteil v. - II 94/62

Leitsatz

Die auf einem Organverhältnis mit Ergebnisabführungsvertrag beruhende Verlustübernahme ist auch dann eine Leistung, die auf Grund einer im Gesellschaftsverhältnis begründeten Verpflichtung bewirkt wurde, wenn der Gesellschafter den Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag im Verhältnis zu Mitgesellschaftern nicht kraft einer Anteilsmehrheit durchsetzen konnte, er sich vielmehr zum Abschluß des Vertrages der Zustimmung seiner Mitgesellschafter versichern mußte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAB-51506

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