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BFH Urteil v. - IV R 122/66

Leitsatz

Werden bei der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft Buchwerte aufgestockt, so ist der Buchgewinn nur dann tarifbegünstigt, wenn auch ein vorhandener, nicht unwesentlicher Firmenwert aufgedeckt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
FAAAB-51479

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