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BFH Urteil v. - II R 36/67

Leitsatz

  1. Reichen die tatsächlichen Feststellungen des FG nicht aus, um die daran geknüpfte Rechtsfolge zu decken, muß das Urteil auch dann aufgehoben werden, wenn eine Verfahrensrüge nicht erhoben ist.

  2. Der Mangel ausreichender tatsächlicher Feststellungen kann nicht durch eine allgemeine Bezugnahme auf den Inhalt der Akten, Beiakten, insbesondere die Schriftsätze der Beteiligten, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen seien, ersetzt werden.

  3. Zur Frage der Prozeßvertretung eines FA durch die OFD.

Fundstelle(n):
RAAAB-51436

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