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BFH Urteil v. - V 25/65

Leitsatz

  1. Es ist kein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben darin zu erblicken, daß das FA im Verlaufe des Einspruchsverfahrens eine als unrichtig erkannte Rechtsauffassung aufgibt.

  2. Die wirtschaftliche Eingliederung im Sinne einer Organschaft wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die untergeordnete Gesellschaft berechtigt ist, Maschinen und Einrichtungsgegenstände auf eigene Kosten anzuschaffen, und von diesem Recht Gebrauch macht und daß die herrschende Gesellschaft keinen Grund hat, den Pachtvertrag mit der beherrschten Gesellschaft zu kündigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
ZAAAB-51416

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