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BFH Urteil v. - IV 432/56 U

Leitsatz

Im werbenden Zeitschriftenhandel kann in der Regel die aktive Rechnungsabgrenzung der an die Werber gezahlten Provisionen für den Abschluß von Abonnementsverträgen, die sich über mehr als ein Wirtschaftsjahr erstrecken, nicht gefordert werden. Diese stellen vielmehr Betriebsausgaben des Jahres der Zahlung dar.

Fundstelle(n):
VAAAB-50963

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