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BFH Urteil v. - I 105/57 U

Leitsatz

  1. Kosten für eine Hausgehilfin sind grundsätzlich keine Betriebsausgaben, sondern Kosten der Lebenshaltung.

  2. Bei kleineren Familiengesellschaften geschieht die Mitarbeit von Ehegatten in der Regel nicht auf Grund eines steuerlich zu beachtenden Arbeitsvertrags.

  3. Arbeitsverträge mit rückwirkender Kraft sind bei Ehegatten steuerlich grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
BAAAB-50948

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