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Vorsteuerabzug für Leistungen an einen Betrieb, der nur noch eine Pensionsverpflichtung abwickelt
Ein aufgegebener Betrieb behält so lange die Unternehmereigenschaft i. S. des § 2 UStG, bis alle mit ihm in Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen abgewickelt sind. Der Vorsteuerabzug ist auch bei solchen Abwicklungsleistungen gegeben, die für eine reine Innenrechtsbeziehung (Abwicklung einer Pensionszusage) erbracht werden (rkr. , EFG 2004 S. 1646).