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Änderungen und Erweiterungen der Aufzeichnungspflichten gemäß § 22 UStG seit 2002
++ Kernaussagen ++Das UStG sieht eine Fülle von Aufzeichnungen vor, die Unternehmen erfüllen müssen, um z. B. den Vorsteuerabzug geltend machen zu können. Die grundlegenden Hinweise zu den umsatzsteuerlichen Aufzeichnungspflichten wurden in BBK F. 6 S. 1147 - 1185 erläutert. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die gesetzlichen Änderungen und neu hinzugekommenen Aufzeichnungspflichten seit dem Jahr 2002.
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++ Kurzgliederung
++ | |||||
I. | Aufzeichnungen von Leistungen, die der Steuerschuldnerschaft nach
§ 13b UStG unterliegen | III. | Steuerlagerregelung gem. § 4 Nr. 4a
UStGÄnderungen ab
• Haftungstatbestände des § 13c
UStG und § 13d UStG• Änderungen der
UStDV | ||
II. | Sonstige Leistungen gem. § 3a Abs. 4 Nr. 13 und Nr. 14
UStG | IV. |
I. Aufzeichnungen von Leistungen, die der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG unterliegen
1. Allgemeines
Durch den Wegfall des Abzugsverfahrens gem. § 18 Abs. 8 UStG zum unterliegen bestimmte nach dem im Inland ausgeführte steuerpflichtige Umsätze der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG. Dies sind:
Werklieferungen oder sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (ab ),
Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzver...