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BFH Urteil v. - I R 204/67

Leitsatz

Die Verpachtung von vier Anschlagstellen durch eine Gemeinde stellt dann keinen Betrieb gewerblicher Art dar, wenn nur das Recht zur Aufstellung von Anschlagtafeln eingeräumt, die Anschlagtafeln selbst aber nicht in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung gestellt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAB-50679

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