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BFH Urteil v. - I R 143/66

Leitsatz

Ein zum Vermögen des Betriebsinhabers gehöriges Wirtschaftsgut kann, sofern es sich nicht um notwendiges Betriebsvermögen handelt, nur durch eine Einlagehandlung zum Betriebsvermögen werden. Eine solche Einlagehandlung ist nicht schon darin zu sehen, daß der Unternehmer ein vom Betriebsprüfer irrtümlich in die Buchführung aufgenommenes Wirtschaftsgut in der Buchführung beläßt.

Fundstelle(n):
LAAAB-50641

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