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BFH Urteil v. - VI R 180/67

Leitsatz

  1. Ausnutzen der Steuervergünstigung des § 7b Abs. 1 EStG erfolgt in der Regel durch Ansetzen von Werbungskosten in einer Steuererklärung, die erhöhte Absetzungen für Abnutzung ausweist.

  2. Sind derartige Absetzungen als Werbungskosten in einem einheitlichen Feststellungsbescheid nach § 215 Abs. 2 Nr. 4 AO rechtskräftig für einen Beteiligten festgestellt worden, so kann ein Rechtsnachfolger dieses Beteiligten diese Absetzungen nicht im Wege der Nachholung nach § 7 b Abs. 5 Satz 1 EStG 1961 für sich in Anspruch nehmen, soweit die erhöhten Absetzungen sich bei dem Rechtsvorgänger nicht steuermindernd ausgewirkt haben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:






Fundstelle(n):
LAAAB-50586

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