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BFH Urteil v. - VII B 45/68

Leitsatz

  1. Ein Mitwirken bei der Beweisaufnahme nach § 118 Abs. 1 Nr. 3 BRAGebO liegt nicht schon dann vor, wenn der Bevollmächtigte von dem Ergebnis der Beweisaufnahme Kenntnis erhalten und dazu Stellung genommen hat.

  2. Bei der Entscheidung über die Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren steht das Verböserungsverbot einer Prüfung der einzelnen Posten der Kostenfestsetzung und ihrer Ersetzung durch andere nicht im Wege.

Fundstelle(n):
CAAAB-50576

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