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BFH Urteil v. - II B 43/68

Leitsatz

  1. § 1 Nr. 5 des Gesetzes Über die Grunderwerbsteuer-Befreiung für den Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen i.d.F. vom - GrEStWG - (GVBl 282) verlangt den ersten Erwerb eines den Erfordernissen der Nr. 1 entsprechenden Wohnhauses oder einer Wohnung und begünstigt damit den Erwerb eines Grundstücks bzw. Grundstücksteils von einem vorher tätig gewordenen Bauherrn, dessen Bauherrneigenschaft also vorausgesetzt wird; § 1 Nr. 5 GrEStWG betrifft dementsprechend einen ersten Erwerb zur Eigennutzung. Der Erwerber bei § 1 Nr. 5 GrEStWG ist infolgedessen kein Bauherr.

  2. Ist die Vergünstigung nach § 1 Nr. 5 GrEStWG verbraucht, so ist ein späterer Erwerb durch einen Dritten ein nicht begünstigter Zweiterwerb.

Fundstelle(n):
IAAAB-50415

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