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BFH Urteil v. - I R 68/67

Leitsatz

  1. Für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes aus § 33 KStDV 1955 ist nicht erforderlich, daß die Kreditgenossenschaft im Streitjahr werbend tätig gewesen ist.

  2. Die Vorschriften der §§ 415- 444 ZPO über den Beweis durch Urkunden finden gemäß § 82 FGO im Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit keine Anwendung.

Fundstelle(n):
FAAAB-50403

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