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BFH Urteil v. - V 213/65

Leitsatz

Eine Gemeinde übt im Wege der Amtshilfe öffentliche Gewalt aus, wenn sie auf Grund von Verträgen mit anderen Gemeinden Abwässer in ihre Kanalisation übernimmt und beseitigt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
KAAAB-50394

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