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BFH Urteil v. - VII B 16/68

Leitsatz

Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines steuerrechtlichen Verwaltungsakts rechtfertigen für sich allein die Aussetzung der Vollziehung dann nicht, wenn - wie bei der Erhebung von Eingangsabgaben - besonders schwerwiegende öffentliche Interessen an der alsbaldigen Vollziehung des Verwaltungsakts bestehen (Bestätigung der Beschlüsse VII B 46/66 vom und VII B 12/66 vom , BFH 87, 414 und 89, 82).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DAAAB-50301

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