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BFH Urteil v. - V R 130/67

Leitsatz

Eine Mandatsniederlegung des Prozeßbevollmächtigten schließt ein Verschulden des Steuerpflichtigen für eine Fristversäumnis Jedenfalls dann nicht aus, wenn dieser rechtzeitig von der Mandatsniederlegung unterrichtet wird.

Arbeitsüberlastung ist grundsätzlich kein Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
TAAAB-50284

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