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BFH Urteil v. - I 162/64

Leitsatz

Ein Elektrizitätsunternehmen, das nach dem Konzessionsvertrag seine Anlagen auf öffentlichem Grund und Boden nach Ablauf des Vertrags zu entfernen hat, darf für diese Entfernungsverpflichtung eine Rückstellung bilden, durch die der voraussichtliche Wert der betroffenen Anlagen gleichmäßig auf die Jahre verteilt wird, in denen der Vertrag läuft.

Fundstelle(n):
QAAAB-50272

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