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BFH Urteil v. - VI R 52/67

Leitsatz

Hat ein Steuerpflichtiger seinen Einkommensteuer-Bescheid wegen eines bestimmten Fehlers des FA angegriffen und hat er in diesem Punkt recht, so kann gleichwohl keine niedrigere Einkommensteuer festgesetzt werden, wenn sich herausstellt, daß das FA in einem anderen Punkt einen Fehler zugunsten des Steuerpflichtigen gemacht hat und dieser Fehler jenen Fehler "aufwiegt". Das FG kann aber keine höhere Einkommensteuer festsetzen, selbst wenn die Berichtigung des Fehlers, der zugunsten des Steuerpflichtigen begangen wurde, sie rechtfertigen würde.

Fundstelle(n):
HAAAB-50262

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