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BFH Urteil v. - VI R 312/66

Leitsatz

Wird im Gaststättengewerbe einem Arbeitnehmer, der an einem Wochenfeiertag gearbeitet hat und deswegen einen bezahlten freien Tag beanspruchen kann, eine Vergütung zur Abgeltung dafür gewährt, daß er den freien Tag nicht in Anspruch nimmt, sondern arbeitet, so handelt es sich nicht um einen Zuschlag für Feiertagsarbeit im Sinne des § 34 a EStG.

Fundstelle(n):
MAAAB-50256

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