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BFH Urteil v. - II R 16/68

Leitsatz

  1. Bei Übertragung eines mit einer Erbbauzinsverpflichtung belasteten Erbbaurechts gehört die in das Grundbuch eingetragene Erbbauzinspflicht als dauernde Last nicht zur Besteuerungsgrundlage.

  2. Bei Bemessung der Steuer für die Verpflichtung zur Bestellung eines Erbbaurechts bleibt der mit der Eintragung in das Grundbuch entstehende Erbbauzins ebenfalls außer Betracht.

  3. Inwieweit stellt die Verpflichtung, Beiträge für Kfz-Einstellplätze zu leisten, eine Gegenleistung dar, insbesondere, wenn Veräußerer eine Gemeinde ist, und wenn Veräußerer und Erwerber ein gemeinsames Interesse an den Einstellplätzen haben?

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
YAAAB-50197

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