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BFH Urteil v. - I K 1/68

Leitsatz

  1. Über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 FGO wegen versäumter Revisionsbegründungsfrist kann durch Beschluß ohne mündliche Verhandlung entschieden werden.

  2. Der Beschluß, durch den eine Revision als unzulässig verworfen wird, kann nach § 90 Abs. 1 Satz 2 FGO auch dann ohne mündliche Verhandlung ergehen, wenn eine solche gemäß § 159 FGO beantragt ist.

Fundstelle(n):
TAAAB-50164

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