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BFH Urteil v. - Gr. S. 2/68

Leitsatz

  1. Das Verbot des Ausweises nicht entgeltlich erworbener immaterieller Wirtschaftsgüter in § 153 Abs. 3 AktG 1965 gibt keinen allgemeinen Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung wieder, der bereits im Jahre 1962 galt.

  2. Soweit Aufwendungen für nicht entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter in der Handelsbilanz des Wirtschaftsjahres 1962 aktiviert werden durften, bestand für sie grundsätzlich die Pflicht zur Aktivierung in der Steuerbilanz.

Fundstelle(n):
CAAAB-50054

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