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BFH Urteil v. - I 103/64

Leitsatz

Wird bei Aufgabe eines gepachteten städtischen Hotelbetriebs und anschließender Eröffnung eines eigenen ländlichen Hotels nur ein verhältnismäßig kleiner Teil des Betriebsvermögens veräußert, während der weit größere Teil im Betriebsvermögen zur weiteren gewerblichen Nutzung verbleibt, so fällt der bei der Veräußerung erzielte Gewinn nicht unter die § 16 Abs. 3 und 4, § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
NAAAB-50020

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