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BFH Urteil v. - IV 291/65

Leitsatz

Der Anspruch auf Ausfuhr- oder Ausfuhrhändlervergütung muß unabhängig von der bürgerlich-rechtlichen Entstehung steuerlich in dem Zeitpunkt aktiviert werden, in dem die Ausfuhrlieferung bewirkt wird, und zwar auch dann, wenn der Steuerpflichtige die vereinnahmten Entgelte als Bemessungsgrundlage gewählt hat.

Fundstelle(n):
JAAAB-49814

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