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BFH Urteil v. - VI R 249/66

Leitsatz

  1. Die selbständige Nutzungsfähigkeit von Gegenständen ist zu verneinen, wenn sie wirtschaftlich ein einheitliches Ganzes bilden. Ein "einheitliches Ganzes" können Gegenstände im Einzelfall auch bilden, wenn sie weder ständig noch vorübergehend miteinander verbunden werden.

  2. Für Flachpaletten, auf denen Ware gelagert wird, kann eine Investitionszulage gewährt werden, da die Paletten nicht selbständig nutzungsfähig sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
CAAAB-49783

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