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BFH Urteil v. - VI 199/65

Leitsatz

  1. Zur Abgrenzung von gewerblicher Tätigkeit und privater Vermögensverwaltung.

  2. Wird im sogenannten "Baupatenverfahren" im Namen, im Auftrag und für Rechnung der Grundeigentümer (Baupaten) durch ein Betreuungsunternehmen eine größere Zahl von Kaufeigenheimen zu dem Zweck errichtet, diese an Kaufanwärter zu vermieten und nach Ablauf einer gewissen Zeit an sie zu veräußern, so üben die Baupaten als Bauherren eine gewerbliche Tätigkeit aus

Fundstelle(n):
CAAAB-49569

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