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BFH Urteil v. - V S 8/66

Leitsatz

Ein beim FG nach § 69 Abs. 3 FGO gestellter Antrag ist nicht deshalb unzulässig, weil ein vom Kläger nach § 69 Abs. 2 FGO gestellter Antrag bei der Verwaltung noch anhängig ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EAAAB-49564

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