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BFH Urteil v. - III 297/63 BStBl 1967 III S. 651

Leitsatz

  1. Zur Bemessung der bei der Einheitsbewertung des gewerblichen Betriebs zulässigen Rückstellung für die Verpflichtung zur Einlösung ausgegebener Rabattmarken.

  2. Ein Schwundsatz von 0,8 v. H. der Markenausgabe ist bei Ausgabe von Eigenrabattmarken nach den Erfahrungen des Lebens zu niedrig.

  3. Wird die Rabattverpflichtung über einen durchschnittlichen Markenbestand beim einzelnen Kunden berechnet, so darf die Auswirkung der Markenstreuung nicht unberücksichtigt bleiben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 651
BFHE 1967 S. 384 Nr. 89
FAAAB-49474

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