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BFH Urteil v. - IV R 75/91 BFHE S. 434 Nr. 171,

Gesetze: EStG § 5AktG § 152 Abs. 7HGB § 249

Leitsatz

Entrichtet der Leasingnehmer überhöhte Leasingraten und räumt der Leasinggeber ihm dafür das Recht ein, das Leasingobjekt zum Ende der Grundmietzeit zu einem Vorzugspreis zu übernehmen, so muß der Leasinggeber für diese Verpflichtung eine Verbindlichkeitsrückstellung ansammeln, wenn das Leasinggut ihm zugerechnet wurde (Abweichung vom , BFHE 151, 153, BStBl II 1988, 57).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 68 Nr. 11
BFHE S. 434 Nr. 171,
LAAAA-96747

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