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BFH Urteil v. - VI R 192/66 BStBl 1967 III S. 774

Leitsatz

  1. Zur steuerlichen Beurteilung von Kosten für Studienreisen bei Lehrern.

  2. Die Kosten der Ferienreise eines Realschullehrers für Englisch, Erdkunde und Sport nach England sind - einschließlich der Kosten für Fotos und Farbdias - grundsätzlich Kosten der privaten Lebenshaltung und deshalb bei der Einkommensteuer nicht absetzbar.

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 774
BFHE 1968 S. 50 Nr. 90
UAAAB-49268

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