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BFH Urteil v. - V 99/64 BStBl 1967 III S. 403

Leitsatz

  1. Die Überzeugung von dem Bestehen oder Nichtbestehen einer Verkehrsauffassung muß das Gericht aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewinnen.

  2. Als Verkehrsauffassung können die Gerichte nur eine solche Auffassung der beteiligten Wirtschaftskreise feststellen, die einleuchtend und schlüssig begründet ist.

  3. Werden selbsthergestellte Transportgerüste mit erworbenen Motoren und Getrieben zusammengestellt, so wird dadurch eine Sachgesamtheit gebildet, wenn Gegenstand des Leistungsaustausches eine durch das Montieren der Motoren bzw. Getriebe vervollständigte und für den Betrieb des Abnehmers verwendungs- und gebrauchsfähige Transportanlage sein sollte.

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 403
BFHE 1967 S. 396 Nr. 88
RAAAB-49256

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