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BFH Urteil v. - III 46/62 BFHE 1966 S. 219 Nr. 86

Leitsatz

  1. Ist der Antrag auf Gewährung eines doppelten Freibetrages für Ehegatten erstmals in der gerichtlichen Tatsacheninstanz gestellt worden und hat das FG dem Antrag stattgegeben, so muß den Urteilsgründen zu entnehmen sein, auf Grund welcher tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen das Gericht zu dieser Entscheidung gelangt ist. Dies gilt auch dann, wenn das FA dem Antrag nicht widersprochen hat.

  2. Es ist nicht Aufgabe des Büros, sondern des Bevollmächtigten selbst, an Hand der einlaufenden amtlichen Schriftstücke Beginn und Ende von Rechtsmittelfristen festzustellen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFHE 1966 S. 219 Nr. 86
GAAAB-49225

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