Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - V 109/61 BStBl 1966 III S. 515

Leitsatz

  1. Der Senat bleibt bei seinem im Urteil V 36/59 vom (HFR 1961 S. 19) eingenommenen Standpunkt, daß der Rechtsbehelf des Einspruchs mit rechtsverbindlicher Kraft grundsätzlich erst nach Vorliegen eines Steuerbescheids eingelegt werden kann und Vorbehalte bei der Abgabe der Steuererklärungen und bei der Leistung der Steuerzahlungen keine rechtlichen Wirkungen haben.

  2. Zur Auslegung des Begriffs "offenbare Unrichtigkeit" im Sinne des § 92 Abs. 3 AO.

  3. Das FA ist unter bestimmten Voraussetzungen an eine Absprache mit dem Steuerpflichtigen, die Veranlagungen "vorläufig" durchzuführen, gebunden. In besonders gelagerten Ausnahmefällen kann es nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gerechtfertigt sein, von der unter 1. dargestellten Regel abzuweichen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 515
BFHE 1966 S. 333 Nr. 86
DAAAB-49119

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen