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BFH Urteil v. - V 7/63

Leitsatz

  1. Werden Nutzungsrechte an Werken der Tonkunst durch den Künstler übertragen, so ist als wesentlicher Inhalt der Leistung das Dulden der Wiedergabe der Werke auch dann anzusehen, wenn die Übertragung nicht der eigenen Nutzung des Erwerbers dient.

  2. Als Ort der Leistung ist bei der Duldung der Ort anzusehen, an dem die Tätigkeit, die geduldet wird, stattfindet. Erstreckt sich das Dulden auf das In- und Ausland, so fällt nur der inländische Teil der Leistung unter das UStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
QAAAB-48938

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