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BFH Urteil v. - I 99/63

Leitsatz

  1. Für die Frage, ob die Errichtung eines Gebäudes deshalb eine Fehlmaßnahme darstellt, weil sich im Laufe der Bauausführungen erhebliche zusätzliche Bauaufwendungen zum Zwecke der besseren Grundierung für erforderlich erwiesen, kann es von wesentlicher Bedeutung sein, wieweit das Bauvorhaben bereits vorangeschritten war, als die wahren Bodenverhältnisse erkannt wurden.

  2. Bei der Feststellung, welchen Teilwert ein Wirtschaftsgut hat, kann auch von Bedeutung sein, zu welchem Preis der Veräußerer das Wirtschaftsgut abgegeben hätte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAB-48565

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