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BFH Urteil v. - III 329/60 U

Leitsatz

Die in der steuerlichen Jahresschlußbilanz einer Aktiengesellschaft enthaltene Rückstellung für die Kosten der aktienrechtlichen Pflichtprüfung des Jahresabschlusses kann bei der Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens der Aktiengesellschaft auf den 1. Januar des Jahres, das dem Jahr folgt, dessen Abschluß zu prüfen ist, nicht als abzugsfähige Schuld oder Last anerkannt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
CAAAB-48451

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