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BFH Urteil v. - II 17/60 U

Leitsatz

Übernimmt eine Personenvereinigung, die mit einer inländischen Kapitalgesellschaft eine BGB-Gesellschaft (z.B. einen Schiffahrtspool) bildet, ganz oder zum Teil die Reingewinne und Verluste der Kapitalgesellschaft, so sind die Verlustübernahmen gesellschaftsteuerpflichtig, wenn die Personenvereinigung wegen der Beteiligung am Gewinn gemäß § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Ziff. 3 KVStG 1934 als Gesellschafterin der Kapitalgesellschaft angesehen werden muß.

Fundstelle(n):
NAAAB-48443

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