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BFH Urteil v. - IV 150/62 U

Leitsatz

Macht ein Diplom-Ingenieur und Hochschulprofessor für bildende Künste Entwürfe für Neubauten, deren künstlerische Oberleitung er übernimmt, so liegt eine Berufstätigkeit als Architekt vor, für die die Steuervergünstigung des § 34 Abs. 4 EStG nicht in Betracht kommt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
IAAAB-48410

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