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BFH Urteil v. - VI 175/63 U

Leitsatz

  1. Der Erbe eines Steuerpflichtigen, der als Gesamtrechtsnachfolger grundsätzlich auch bei der Besteuerung in die Rechtsstellung des Erblassers eintritt, kann auch anstelle des Erblassers das Wahlrecht nach § 26 EStG 1958 ff. zwischen getrennter Veranlagung oder Zusammenveranlagung ausüben.

  2. § 63 a Ziff. 1 EStDV steht der Besteuerung eines verwitweten Steuerpflichtigen im Todesjahr seines Ehegatten nach dem Splitting-Verfahren (§ 32 a Abs. 3 Ziff. 1 EStG) jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der überlebende Ehegatte den Verstorbenen nicht allein beerbt hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
HAAAB-48364

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