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BFH Urteil v. - IV 183/62 U

Leitsatz

Der mit der Verleihung einer Auszeichnung verbundene Geldpreis zählt zu den gewerblichen Einkünften, wenn er in einem nicht ganz losen ursächlichen Zusammenhang mit der übrigen gewerblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen (hier: einem Kunsthandwerker) steht.

Fundstelle(n):
FAAAB-48288

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