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BFH Urteil v. - IV 376/62 U

Leitsatz

Auch wenn die Beteiligung an einer GmbH nicht zum Betriebsvermögen, sondern zum Privatvermögen des Kaufmanns gehört, können Vermögenszuwendungen aus dem Betriebsvermögen an die GmbH, z.B. die Gewährung von Darlehen, Betriebsvorgänge sein, wenn die Vermögenszuwendungen im Interesse des Betriebes des Kaufmanns und nicht im Interesse der GmbH und der Werterhaltung oder der Wertsteigerung der Beteiligung gemacht werden.

Fundstelle(n):
EAAAB-48138

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