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BFH Urteil v. - IV 153/63 S BStBl 1964 III S. 62

Leitsatz

  1. Ersatzleistungen des Eigentümers an den abziehenden Pächter für die stehende Ernte auf Grund einer sogenannten Halmtaxe sind keine Aufwendungen auf den Grund und Boden ( §4 Abs. 1 letzter Satz EStG), sondern abzugsfähige Betriebsausgaben.

  2. Die in Abschnitt 131 EStR 1955 in der Fassung der EStER 1956/57 in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom -- S 2141 -- 70 III (RStBl 1938 S. 721) getroffene Verwaltungsanweisung stellt keine die Steuergerichte bindende Anpassungsregelung im Sinne von §131 Abs. 2 AO dar

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 62
BFHE 1964 S. 159 Nr. 78
HAAAB-48043

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