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BFH Urteil v. - VI 162/61 S BStBl 1964 III S. 8

Leitsatz

  1. Zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Renten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von außerbetrieblichen Grundstücken begründet werden.

  2. Abschnitt 167 Abs. 7 und 8 EStR 1955, der die Ermittlung des Ertragsanteils von Renten regelt, die während ihrer Laufzeit herabgesetzt werden oder die von der Lebenszeit mehrerer Personen abhängen, enthält eine zutreffende Auslegung des § 22 Ziff. 1  EStG 1955.

  3. Die Grundsätze von Abschn. 167 Abs. 7 und 8 EStR 1955 können sinngemäß angewandt werden, wenn Leibrenten an mehrere Personen nacheinander und in verschiedener Höhe gezahlt werden.

  4. Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein außerbetriebliches Grundstück und verpflichtet er sich, den Kaufpreis in Form von Leibrenten nacheinander an mehrere Rentenberechtigte in verschiedener Höhe zu zahlen, so ist der Kapitalwert der sämtlichen Renten nach den §§  15 und 16 BewG zu schätzen und als Anschaffungspreis der AfA-Berechnung für die ganze Nutzungsdauer des Hauses zugrunde zu legen.

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 8
BFHE 1964 S. 20 Nr. 78
QAAAB-47940

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