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BFH Urteil v. - I 235/59 U BStBl 1963 III S. 390

Leitsatz

Es ist nicht erforderlich, den rechtsmittelführenden Vorsteher des Finanzamts vor Ergehen des Urteils darauf hinzuweisen, daß mit einer Entscheidung zum Nachteil der Verwaltung zu rechnen ist, wenn sich die Entscheidung bereits aus der Anwendung des Gesetzes ergibt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1963 III Seite 390
BFHE 1964 S. 200 Nr. 77
NAAAB-47873

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