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BFH Urteil v. - III 364/61 U BStBl 1963 III S. 412

Leitsatz

  1. Beschränkt ein Steuerpflichtiger sein Rechtsmittel gegen einen Einheitswertbescheid auf einen Teil (Wertansatz) des Bescheides, so sind die Rechtsmittelbehörden gleichwohl berechtigt und verpflichtet, den ganzen Steuerfall aufzurollen und durchzuprüfen.

  2. Es können deshalb Ergebnisse einer Betriebsprüfung, die während des Einspruchsverfahrens stattgefunden hat, bei der Einspruchsentscheidung auf Grund von § 243 Abs. 3 AO auch zuungunsten des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1963 III Seite 412
BFHE 1964 S. 256 Nr. 77
BAAAB-47796

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